Pflegeversicherung - Nach der Reform gilt: Gute Pflege für Angehörige kostet immer noch mehr als die Pflegeversicherung zahlt. Dafür steigen jetzt die Beiträge für die Versicherten. Die Reform macht's möglich: Seit 1. Juli gelten in der Pflegeversicherung zahlreiche neue Regelungen. Die Leistungen steigen, und das zum ersten Mal seit der Einführung vor 13 Jahren. Allerdings fällt die Erhöhung nur bescheiden aus. „Angemessene Pflege kostet in der Regel mehr, als die Pflegeversicherung zahlt", bringt es die „Stiftung Warentest" auf den Punkt. Durchschnittlich erhöhen sich die Leistungen für Pflegebedürftige um „nur 3,1 Prozent", wie die Tester errechneten.
Laut Gesetz gelten Menschen als pflegebedürftig, die im Alltag Hilfe benötigen: wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung und Personen, die die regelmäßigen Verrichtungen des täglichen Lebens nicht alleine bewältigen können - für mindestens sechs Monate. Um die verbesserten Leistungen der Pflegeversicherung auch finanzieren zu können, werden die Versicherungspflichtigen einmal mehr zur Kasse gebeten: Seit dem 1. Juli stiegen die Beiträge auf 1,95 Prozent. Kinderlose zahlen jetzt sogar 2,2 Prozent an die Krankenkasse. Welche Neuerungen die Pflegereform bringt, lesen Sie im Überblick.
Demenzkranke
Eine deutliche Verbesserung der Leistungen gibt es für Demenzkranke und ihre Angehörigen. Je nach Betreuungsbedarf können sie in Zukunft professionelle Hilfe im Wert von bis zu 200 Euro im Monat über die Pflegeversicherung bekommen. Seit Juli profitieren sogar Menschen mit der so genannten „Pflegestufe 0". Sie brauchen zwar regelmäßige Betreuung, sind aber kein Fall für „Pflegestufe 1".
Kassen-Bescheid
Die Pflegekassen müssen schneller entscheiden und besser informieren. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wird es künftig Pflegestützpunkte geben. Sie sollen eine umfassende Beratung zu allen möglichen Optionen bieten. Bei einem Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung müssen die Kassen künftig innerhalb von fünf Wochen eine Entscheidung treffen.
Angehörige
Wenn Familienmitglieder die Pflege eines Angehörigen übernehmen, können sie eine Auszeit vom Job beantragen. Über den entsprechenden Antrag muss die Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen entscheiden. Die Auszeit für die Pflege kann bis zu sechs Monate betragen. Die pflegenden Angehörigen sind trotzdem weiter kranken-, arbeitslosen- und rentenversichert. Lohn und Ersatzleistungen erhalten sie für ihre berufliche Auszeit allerdings nicht.
Bußgeldrisiko
Bei der Organisation der Pflege eines Angehörigen sollte man vorsichtig sein. Hier gelten hierzulande bestimmte Einschränkungen: Werden Arbeitskräfte zum Beispiel aus Osteuropa zur Betreuung von schwer Pflegebedürftigen und/oder Demenzkranken angeheuert, dürfen sie nur als Haushaltshilfen tätig werden - bei Beachtung aller Formalitäten ist die Beschäftigung in Deutschland dann aber zulässig. Sobald osteuropäische Arbeitskräfte aber auch „pflegerische Tätigkeiten ausüben, ist die Beschäftigung in der Regel illegal und den betroffenen Familien drohen empfindliche Bußgelder", warnt die Stiftung Warentest.





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